Wer sich einbürgern lassen möchte, muss über ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B 1) sowie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
verfügen. Sprachkenntnisse werden durch eine Prüfung (Niveau B 1) nachgewiesen. Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland sind seit dem 01.09.2008 durch einen bundeseinheitlichen
Einbürgerungstest nachzuweisen, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anbietet. Durchgeführt werden diese Einbürgerungstests durch vom Bundesamt zugelassene Prüfstellen. Die Volkshochschule Oberes Nagoldtal
führt als zugelassene Prüfstelle den Einbürgerungstest durch, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgewertet wird. Die Teilnehmer/innen des Einbürgerungstests erhalten eine schriftliche Mitteilung über ihr
Testergebnis direkt aus Nürnberg. Nagold 145891kn vhs in der Bahnhofstraße 41 Sylvia Ehmann-Oulad Sa, 08.05.2021, 09:00-10:00; 25,00 EUR (ab 10 TN) Anmeldeschluss: Freitag, 09.04.2021 |